Letzte Aktualisierung: 21. Januar 2020
Die „Deutsche“ Version unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen stellen wir Ihnen freundlicherweise zur Verfügung, maßgeblich und rechtsverbindlich ist jedoch allein die englische Version, von der eine Kopie im Anhang beigefügt ist.
Qigu SAS („QIGU“) entwickelte und betreibt unter dem Namen QIGU eine mobile Anwendung und eine Webanwendung, mit denen auf Schulungsmodule und Tools zur Erstellung individueller Inhaltsmodule („die Anwendung“) zugegriffen werden kann.
Der Kunde ist an einem Abonnement der Anwendung interessiert, um ein Konto zu erstellen und die Anwendung zu nutzen.
Zweck der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („Geschäftsbedingungen“) ist es, die Bedingungen, unter denen QIGU dem Kunden einen Zugang zur Anwendung gewährt, sowie die Bedingungen zu definieren, unter denen der Kunde die Anwendung entweder für sich selbst oder für seine eigenen Kunden („Endnutzer“) nutzen kann.
Diese Geschäftsbedingungen bilden die gesamte Vereinbarung („Vereinbarung“) zwischen QIGU und dem Kunden („die Parteien“) bezüglich der Anwendung und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, die sie über die Anwendung getroffen haben könnten.
Durch Ankreuzen des Kontrollkästchens erklärt sich der Kunde mit den folgenden Geschäftsbedingungen einverstanden. Wenn eine Person diese Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließt, erklärt sie, dass sie dazu befugt ist, dieses Unternehmen an diese Geschäftsbedingungen zu binden.
Artikel 1 – Beschreibung der Dienstleistungen
Ziel der Anwendung ist es, den Zugriff auf Module zu ermöglichen, die dazu bestimmt sind, Aktionen zu veranlassen, sowie auf Tools, die der Erstellung personalisierter Inhaltsmodule dienen, die im Folgenden beschrieben werden. Darüber hinaus bietet QIGU dem Kunden eine Reihe von damit verbundenen Dienstleistungen an, wozu die Speicherung und Sicherung von Daten, Wartungs- und technische Supportleistungen gehören.
Die Anwendung besteht aus einer Reihe von Tools, die auf das Profil jedes Stakeholders abgestimmt sind, wenn dieser Inhalte entwirft (SinSim), aufbaut (Qigu Develop), bereitstellt (Qigu Facilitate) und erlebt (Qigu App/Qigu Web) sowie die Bereitstellung (Qigu Coach), den Support (Qigu Lead) und die Ergebnisse (Qigu Execute) der Inhalte managt.
Die Anwendung wird als Teil einer dedizierten Infrastruktur unter Nutzung des Netzwerks und der Ressourcen von QIGU bereitgestellt und dem Kunden und den Endnutzern als Software As A Service (SAAS) zur Verfügung gestellt.
QIGU gewährt dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht für den Zugriff auf und die Nutzung der Anwendung mit Ausnahme seiner eigenen Kunden unter den vorliegenden Bedingungen. Diese Lizenz wird für eine begrenzte Anzahl von Endnutzern gewährt, die von dem vom Kunden gewählten Abonnement-Paket abhängig ist.
Der Kunde kann den Zugriff und die Nutzung der in der Anwendung enthaltenen Module an Endnutzer vermarkten. Der Kunde ist für die Nutzung der Anwendung durch die Endnutzer verantwortlich.
Artikel 2 – Laufzeit – Abonnements
Der Zugriff auf und die Nutzung der Anwendung werden auf monatlicher oder jährlicher Abonnementbasis bereitgestellt und abgerechnet, je nachdem, welche Art von Abonnement der Kunde gewählt hat („Abonnement(s)“). Die Vereinbarung tritt an dem Datum in Kraft, an dem der Kunde die Vereinbarung unterzeichnet und deren Bedingungen akzeptiert, und ist bis zum Ende der Laufzeit wirksam. Das Abonnement wird automatisch um einen zusätzlichen Zeitraum verlängert, der der abgelaufenen Abonnementdauer entspricht, es sei denn, eine Partei teilt der anderen Partei mindestens 10 Tage vor Ablauf der jeweiligen Abonnementlaufzeit die Nichtverlängerung des Abonnements mit.
Artikel 3 – Finanzielle Bedingungen
Die Abrechnungszeiträume werden entweder auf monatlicher oder jährlicher Basis festgelegt, je nachdem, welchen Abonnementtyp der Kunde beim Abschluss des Abonnements wählt. Die finanziellen Bedingungen für das Abonnement sind in Anhang 1 festgelegt.
Zahlungsverzug
Unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche führt der Zahlungsverzug des Kunden automatisch:
- zur Anwendung eines Verzugszinses in Höhe des von der Europäischen Zentralbank auf ihre jüngste Hauptrefinanzierungsoperation angewandten Zinssatzes zuzüglich zehn Prozentpunkte ab dem ersten Tag des Zahlungsverzuges;
- zur Inrechnungstellung von zusätzlichen Bankgebühren und Beitreibungskosten, die sich aus dem Zahlungsverzug ergeben.
Der Zahlungsverzug kann auch zur sofortigen Sperrung des Kundenkontos führen.
Artikel 4 – Gebührenänderungen
QIGU kann jederzeit und nach eigenem Ermessen die Abonnementsgebühren ändern. Jede Änderung der Abonnementsgebühr tritt am Ende des laufenden Abrechnungszeitraums in Kraft.
QIGU wird den Kunden mit einer angemessenen Vorankündigung über jede Änderung der Abonnementsgebühren informieren, um ihm die Möglichkeit zu geben, sein Abonnement vor Inkrafttreten dieser Änderung zu kündigen.
Die weitere Nutzung der Anwendung nach Inkrafttreten der geänderten Abonnementsgebühren durch den Kunden gilt als Einverständnis, die geänderten Abonnementsgebühren bis auf Widerruf zu zahlen.
Artikel 5 – Kostenloses Probeabonnement
QIGU kann dem Kunden nach eigenem Ermessen ein zeitlich begrenztes kostenloses Probeabonnement anbieten.
Um das kostenlose Probeabonnement zu bestellen, kann der Kunde dazu aufgefordert werden, seine Rechnungsdaten einzugeben. Wenn der Kunde bei der Anmeldung für das kostenlose Probeabonnement seine Rechnungsdaten eingibt, wird ihm von QIGU nichts in Rechnung gestellt, bis das kostenlose Probeabonnement abgelaufen ist. Am letzten Tag der kostenlosen Probezeit stellt QIGU die entsprechenden Abonnementsgebühren in Rechnung, es sei denn, das Abonnement wurde vom Kunden zuvor gekündigt.
QIGU behält sich jederzeit und ohne vorherige Ankündigung das Recht vor, (i) die Geschäftsbedingungen für das kostenlose Probeabonnement zu ändern oder (ii) das Angebot des kostenlosen Probeabonnements einzustellen.
Artikel 6 – Zugriff auf die Anwendung
Für den Kunden
Um die Anwendung nutzen zu können, muss der Kunde ein Konto erstellen, durch das er Zugriff auf eine Verwaltungsoberfläche hat. Zu diesem Zweck muss der Kunde QIGU seine korrekten und vollständigen Kontaktdaten und eine E-Mail-Adresse mitteilen.
Der Kunde trägt die Verantwortung für die sichere Aufbewahrung seines Passwortes, mit dem er auf die Anwendung zugreifen kann, sowie für die Nutzung der Anwendung, einschließlich der Nutzung durch die Endnutzer. Der Kunde stellt sicher, dass keine unbefugten Personen über sein Konto auf die Anwendung zugreifen können, und gibt sein Passwort nicht an Dritte weiter.
Jeder Zugriff auf die Anwendung, der über das Konto des Kunden mit seinem Passwort erfolgt, gilt als vom Kunden vorgenommen.
Der Kunde muss QIGU unverzüglich darüber informieren, wenn er von einer Sicherheitsverletzung oder einer unbefugten Nutzung seines Kontos erfährt bzw. wenn sein Passwort verloren geht oder gestohlen wird. Ein Versäumnis dessen stellt einen Verstoß gegen die Geschäftsbedingungen dar, der zur sofortigen Beendigung dieser Vereinbarung führen kann. Nach Erhalt dieser Mitteilung wird QIGU das Passwort des Kunden zurücksetzen.
Für Endnutzer
Das Endnutzerkonto wird innerhalb der dem Kunden zur Verfügung stehenden Kontenzahl erstellt und zwar entweder durch den Kunden über seine Verwaltungsoberfläche oder auf dessen Wunsch durch QIGU.
Artikel 7 – Inhalte, die auf der Anwendung veröffentlicht oder mit ihr erstellt wurden
Die Anwendung ermöglicht es dem Kunden, bestimmte Informationen, Texte, Grafiken, Videos oder anderes Material („Inhalt“) zu erstellen, zu veröffentlichen, zu verlinken, zu speichern oder anderweitig verfügbar zu machen. Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er auf oder durch die Anwendung übermittelt, veröffentlicht oder anzeigt, einschließlich für deren Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit und Angemessenheit.
Der Kunde stellt sicher, dass die an die Anwendung übermittelten Daten die ordnungsgemäße Funktionsweise der Anwendung nicht beeinträchtigen. Insbesondere verpflichtet er sich, in der Anwendung keine Daten zu speichern, die Viren enthalten oder enthalten könnten.
Der Kunde behält alle seine Rechte an allen Inhalten, die er auf oder über die Anwendung übermittelt, veröffentlicht oder anzeigt, und ist für den Schutz dieser Rechte verantwortlich.
Der Kunde versichert und garantiert, dass: (i) er Eigentümer der Inhalte ist oder das Recht hat, diese zu nutzen, (ii) die Veröffentlichung seiner Inhalte auf oder über die Anwendung keine Persönlichkeitsrechte, personenbezogenen Daten, geistigen Eigentumsrechte, Vertragsrechte oder sonstigen Schutzrechte verletzen.
Die vom Kunden über die Anwendung erstellten Inhalte sind auf das Netzwerk und die Ressourcen von QIGU angewiesen. Daher kann deren Funktionsfähigkeit außerhalb des Netzwerks von QIGU nicht garantiert werden. Der Kunde hat jedoch die Möglichkeit, die Ergebnisse seiner Inhaltsmodule zu exportieren.
Artikel 8 – Urheberrechtspolitik
QIGU achtet die geistigen Eigentumsrechte Dritter. Es gehört zu den Grundsätzen des Unternehmens, auf jede Behauptung zu reagieren, dass Inhalte, die auf der Anwendung veröffentlicht wurden, eine Verletzung des Urheberrechts oder von anderen geistigen Eigentumsrechten Dritter darstellen.
Wenn der Kunde Urheberrechtsinhaber oder berechtigter Nutzer von Daten ist und die Ansicht vertritt, dass der Inhalt der Anwendungen, auf die er Zugriff hat, diese Urheberrechte verletzt oder zu verletzen droht, muss er per E-Mail eine Mitteilung an copyright@qigu.app senden und in seiner Mitteilung eine detaillierte Beschreibung der angeblichen Verletzung angeben.
Der Kunde kann für entstandene Schäden (einschließlich für Kosten und Anwaltsgebühren) haftbar gemacht werden, wenn er fälschlicherweise behauptet, dass Inhalte seine Urheberrechte verletzen.
Artikel 9 – Geistiges Eigentum
Die Anwendung und ihr ursprünglicher Inhalt (mit Ausnahme der vom Kunden und den Endnutzern bereitgestellten Inhalte), ihre Merkmale und Funktionen sind ausschließliches Eigentum von QIGU und seinen Lizenzgebern. Die Anwendung wird durch geistige Eigentumsrechte geschützt, insbesondere durch das Urheberrecht und das Markenrecht in Frankreich und in anderen Ländern.
Die Handelsmarke QIGU darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von QIGU weder vom Kunden noch von Endnutzern in Verbindung mit anderen Produkten oder Anwendungen verwendet werden.
Dem Kunden werden durch die vorliegende Vereinbarung keine Eigentumsrechte an der Anwendung gewährt.
Artikel 10 – Gewährleistung
QIGU versichert und garantiert, dass die Anwendung:
- sein alleiniges Eigentum ist;
- die Rechte Dritter nicht verletzt.
Artikel 11 – Haftung
Die Nutzung der Anwendung durch den Kunden erfolgt auf eigene Gefahr. Die Anwendung wird ohne Mängelgewähr zur Verfügung gestellt.
Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle Schäden oder Verluste, die sich aus der Nutzung der Anwendung ergeben.
Der Kunde trägt die volle und alleinige Verantwortung für alle Vorgänge, die er selbst, seine Mitarbeiter und Endnutzer bei der Nutzung der Anwendung durchführen.
Unter keinen Umständen können QIGU und seine Partner, Vertreter, Lieferanten oder Tochtergesellschaften für indirekte, beiläufig entstandene, besondere, mittelbare oder strafbare Schäden unter anderem für Gewinnausfall, Datenverlust, Nutzungsschaden haftbar gemacht werden, die (i) aus dem Zugriff des Kunden oder seiner Nutzung von bzw. der Unmöglichkeit des Zugriffs auf die Anwendung und der Nutzung der Anwendung, (ii) aus dem Verhalten oder dem Inhalt eines Dritten in der Anwendung, (iii) aus allen über die Anwendung erhaltenen Inhalten, und (iv) aufgrund von unbefugtem Zugriff auf, unberechtigter Nutzung oder Änderung der Übermittlungen oder Inhalte entstehen, ungeachtet, ob diese auf einer Garantie, einem Vertrag, unerlaubten Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit) oder einem anderen rechtlichen Tatbestand beruhen, ob QIGU über die Möglichkeit eines solchen Schadens informiert wurde oder nicht, und selbst wenn festgestellt wird, dass ein hierin dargelegtes Rechtsmittel seinen wesentlichen Zweck nicht erfüllt hat.
Artikel 12 – Datenschutz
QIGU wird administrative, physische und technische Vorkehrungen zum Schutz der Sicherheit, Vertraulichkeit und Integrität der Kunden- und Endnutzerdaten treffen. Diese Sicherheitsvorkehrungen umfassen unter anderem Maßnahmen, um den Zugriff zu sowie die Nutzung, Änderung oder Offenlegung dieser Daten durch seine Mitarbeiter zu verhindern, außer um (a) die Bereitstellung der Anwendung und die Verhinderung bzw. Behebung technischer Probleme zu ermöglichen oder (b) soweit dies vom Kunden oder von den Endnutzern ausdrücklich schriftlich genehmigt wurde.
Artikel 13 – Personenbezogene Daten
13.1. Definitionen
„Personenbezogene Daten“ sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person („betroffene Person“) beziehen; als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen identifiziert werden kann, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind;
„Verarbeitung“ bezeichnet jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung;
„Verantwortlicher“ bezeichnet den Kunden, der über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten entscheidet;
„Datenschutzgesetze und -vorschriften“ bezeichnen alle Gesetze und Vorschriften, einschließlich der Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und ihrer Mitgliedstaaten, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten gelten;
„Auftragsverarbeiter“ bezeichnet das Unternehmen QIGU, das personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet;
„Unterauftragsverarbeiter“ ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Agentur oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Auftragsverarbeiters verarbeitet;
„Empfänger“ bezeichnet eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, denen personenbezogene Daten offengelegt werden;
„Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten“ bezeichnet eine Verletzung der Sicherheit, die zur Vernichtung, zum Verlust oder zur Veränderung, ob unbeabsichtigt oder unrechtmäßig, oder zur unbefugten Offenlegung von beziehungsweise zum unbefugten Zugang zu personenbezogenen Daten führt, die übermittelt, gespeichert oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden;
„DSGVO“ bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG.
13.2. Verarbeitung personenbezogener Daten
Rollen der Parteien
Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass, in Bezug auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Endnutzer, der Kunde der Verantwortliche und QIGU der Auftragsverarbeiter ist.
Pflichten des Verantwortlichen
Der Verantwortliche verarbeitet bei der Nutzung der Anwendung personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den Anforderungen der Datenschutzgesetze und -vorschriften sowie der DSGVO. Die Anweisungen des Verantwortlichen im Hinblick auf die Verarbeitung der personenbezogenen Daten müssen den Datenschutzgesetzen und -vorschriften entsprechen. Der Verantwortliche trägt die alleinige und ausschließliche Verantwortung für die Richtigkeit, Qualität und Rechtmäßigkeit personenbezogener Daten und die Mittel, mit denen er personenbezogene Daten erfasst.
Pflichten des Auftragsverarbeiters
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die personenbezogenen Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, auch in Bezug auf die Übermittlung personenbezogener Daten an ein Drittland oder eine internationale Organisation, sofern er nicht durch das Recht der Europäischen Union oder durch das französische Recht, dem der Auftragsverarbeiter unterliegt, hierzu verpflichtet ist. In einem solchen Fall teilt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen diese rechtlichen Anforderungen vor der Verarbeitung mit, sofern das betreffende Recht eine solche Mitteilung nicht wegen eines wichtigen öffentlichen Interesses verbietet.
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen alle erforderlichen Informationen zum Nachweis der Einhaltung der in Artikel 28 DSGVO niedergelegten Pflichten zur Verfügung.
Gemäß Artikel 30 der DSGVO führt der Verarbeiter ein Verzeichnis zu allen Kategorien von im Auftrag eines Verantwortlichen durchgeführten Tätigkeiten der Verarbeitung.
Auf Ersuchen des Verantwortlichen gewährt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen eine angemessene Zusammenarbeit und die erforderliche Unterstützung, um seiner Verpflichtung im Rahmen der DSGVO zur Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung nachzukommen, soweit der Verantwortliche anderweitig keinen Zugang zu anderen vertraulichen Informationen hat und diese Informationen dem Auftragsverarbeiter zur Verfügung stehen. Der Verantwortliche wird den Auftragsverarbeiter bei der Zusammenarbeit bzw. der vorherigen Konsultation mit der zuständigen Aufsichtsbehörde angemessen unterstützen, wenn aus einer Datenschutz-Folgenabschätzung hervorgeht, dass die Verarbeitung ein hohes Risiko zur Folge hätte, sofern der Verantwortliche keine Maßnahmen zur Eindämmung des Risikos trifft.
13.3. Angaben zur Verarbeitung
Art und Zweck der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter wird personenbezogene Daten nur verarbeiten, wenn dies zur Erfüllung seiner Verpflichtungen bezüglich der Anwendung erforderlich ist und wie dies vom Verantwortlichen angewiesen wird.
Der Verantwortliche kann dem Auftragsverarbeiter den Namen und die E-Mail-Adresse der Endnutzer für die Erstellung ihrer persönlichen Konten mitteilen. Der Auftragsverarbeiter ist berechtigt, diese Daten zu diesem Zweck zu verwenden und zu speichern, bis der Verantwortliche entscheidet, das Konto des Endnutzers zu schließen.
Die vom Verantwortlichen über die Anwendung erhobenen oder von den Endnutzern direkt in die Anwendung eingegebenen Daten werden verschlüsselt. Daher kann der Auftragsverarbeiter nicht direkt auf sie zugreifen, sie abfragen, verwenden, anpassen oder ändern.
Als Teil der von der Anwendung bereitgestellten Dienste ermächtigt der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter, die Daten in seinem Netzwerk zu speichern, damit der Verantwortliche diese Daten speichern und jederzeit verwenden oder abfragen kann.
Dauer der Verarbeitung
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet personenbezogene Daten für die Dauer der Rahmenvereinbarung zwischen den Parteien, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.
Betroffene Personen
Die vom Auftragsverarbeiter verarbeiteten personenbezogenen Daten beziehen sich auf Mitarbeiter oder Kontaktpersonen der Kunden des Verantwortlichen, die die Endnutzer sind.
Art der personenbezogenen Daten
Sofern schriftlich nicht anderes vereinbart wurde, ermächtigt der Verantwortliche den Auftragsverarbeiter zur Verarbeitung der folgenden personenbezogenen Daten:
- Vorname und Nachname
- ID-Daten
- Telefon (nur bei Bedarf des Verantwortlichen)
Der Auftragsverarbeiter haftet nicht für andere personenbezogene Daten, die auf QIGU entweder vom Verantwortlichen oder von seinen Endbenutzern hinzugefügt werden.
13.4. Rechte der betroffenen Person
Der Auftragsverarbeiter benachrichtigt den für die Verarbeitung Verantwortlichen unverzüglich, wenn er von einer betroffenen Person einen Antrag auf Ausübung ihres Rechts auf Zugang, Berichtigung, Beschränkung der Verarbeitung, Löschung („Recht auf Vergessenwerden“), Datenübertragbarkeit, Widerspruch gegen die Verarbeitung oder ihres Rechts, keiner automatisierten Entscheidungsfindung im Einzelfall zu unterliegen, („Antrag der betroffenen Person“), erhält.
Der Auftragsverarbeiter darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nicht direkt auf eine Anfrage der betroffenen Person antworten, es sei denn, er bestätigt, dass diese Anfrage an den Verantwortlichen übermittelt wurde.
Angesichts der Art der Verarbeitung unterstützt der Auftragsverarbeiter den Verantwortlichen nach Möglichkeit mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen dabei, seiner Pflicht zur Beantwortung von Anträgen der betroffenen Person gemäß DSGVO nachzukommen. Ist der Verantwortliche nicht in der Lage, einem Antrag einer betroffenen Person nachzukommen, so hat der Auftragsverarbeiter auf Anfrage des Verantwortlichen hin angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um den Verantwortlichen bei der Beantwortung dieses Antrags zu unterstützen.
Die Unterstützung des Auftragsverarbeiters umfasst unter anderem:
- Antworten in Bezug auf das Auskunftsrecht der betroffenen Person;
- Maßnahmen in Bezug auf das Recht auf Berichtigung;
- Maßnahmen in Bezug auf das Recht auf Löschung;
- Maßnahmen in Bezug auf das Recht auf Beschränkung der Verarbeitung;
- Maßnahmen in Bezug auf das Recht auf Datenübertragbarkeit.
13.5. Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche wird darüber informiert, dass eine Liste der Unterauftragsverarbeiter auf der Website von QIGU verfügbar ist.
Durch Ankreuzen des Kontrollkästchens erteilt der Verantwortliche dem Auftragsverarbeiter eine allgemeine Berechtigung, Unterauftragsverarbeiter zu beauftragen.
Der Auftragsverarbeiter informiert den Verantwortlichen mindestens 30 Tage im Voraus über alle beabsichtigten Änderungen, die die Hinzufügung oder den Austausch von Unterauftragsverarbeitern betreffen, sodass der Verantwortliche die Möglichkeit hat, diesen Änderungen zu widersprechen.
13.6. Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten
Wenn dem Auftragsverarbeiter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, die sich direkt oder indirekt auf personenbezogene Daten des Verantwortlichen oder auf Daten, die im Rahmen dieser Vereinbarung verarbeitet werden, bezieht, bekannt wird, meldet er diese dem Verantwortlichen unverzüglich schriftlich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Bekanntwerden dieser Verletzung.
Der Auftragsverarbeiter arbeitet mit dem Verantwortlichen bei der Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die zuständige Aufsichtsbehörde zusammen, einschließlich der Dokumentation der Verletzung gemäß Artikel 33 Absatz 3 der DSGVO.
Der Auftragsverarbeiter arbeitet mit dem für die Verarbeitung Verantwortlichen bei der Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffene(n) Person(en) zusammen.
13.7. Überprüfung und Inspektionen der Verarbeitung personenbezogener Daten
Der Auftragsverarbeiter ermöglicht es dem Verantwortlichen, Überprüfungen, einschließlich Inspektionen, seiner technischen und organisatorischen Ressourcen im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten durchzuführen. Diese Überprüfungen werden vom Verantwortlichen oder einem anderen von diesem beauftragten Prüfer durchgeführt.
Der Verantwortliche wird den Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage im Voraus über das Datum einer beabsichtigten Überprüfung informieren.
Der Verantwortliche verpflichtet sich, vor Beginn der Überprüfung eine Geheimhaltungsvereinbarung zu unterzeichnen, um die Vertraulichkeit sämtlicher Informationen bezüglich der Entwicklung, Wartung und des Betriebs der Anwendung zu gewährleisten. Diese Geheimhaltungsvereinbarung hindert den Verantwortlichen nicht daran, der zuständigen Aufsichtsbehörde im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten die erforderlichen Informationen mitzuteilen.
In Anbetracht des Umfangs der verarbeiteten Daten und des Arbeitsaufwands, der mit der Durchführung einer Überprüfung verbunden ist, vereinbaren der Verantwortliche und der Auftragsverarbeiter hiermit ausdrücklich, dass der Verantwortliche die durch die Überprüfung entstehenden Kosten gemäß den finanziellen Bedingungen in Anhang 1 trägt.
13.8. Vertraulichkeits- und Sicherheitsmaßnahmen
Der Auftragsverarbeiter gewährleistet, dass sich die zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten befugten Personen zur Vertraulichkeit verpflichtet haben oder einer angemessenen gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
Der Auftragsverarbeiter wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten und personenbezogene Daten vor Verlust oder unbefugter oder rechtswidriger Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen müssen ein angemessenes Schutzniveau gewährleisten, das der Art der personenbezogenen Daten entspricht. Diese Maßnahmen schließen unter anderem Folgendes ein:
- Datenverschlüsselung;
- Datentrennung, falls erforderlich;
- Datensicherung, vor Ort und extern mit einer Wiederherstellungszeit von 24 Stunden;
- Systemsicherung, vor Ort und extern mit einer Wiederherstellungszeit von 2 Stunden;
- System-Stresstest und Hacking-Tests;
- Hintergrundprüfung der Mitarbeiter.
13.9. Beendigung
Nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung zwischen den Parteien wird der Auftragsverarbeiter nach Wahl des Verantwortlichen entweder alle personenbezogenen Daten löschen oder an den Verantwortlichen zurücksenden und bestehende Kopien löschen, es sei denn, die Behörden der Europäischen Union bzw. ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union verlangen die Speicherung dieser personenbezogenen Daten.
Der Verantwortliche informiert den Auftragsverarbeiter innerhalb von dreißig [30] Tagen nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung über seine Anweisungen.
Artikel 14 – Dienstleistungsvereinbarung (Service Level Agreement – SLA)
14.1. Definitionen
„Wartung“ bedeutet geplante Nichtverfügbarkeit der Anwendung, die von QIGU angekündigt wird, bevor die Anwendung nicht verfügbar wird.
Der „Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit“ wird berechnet, indem von 100 % der Prozentsatz der monatlichen Minuten abgezogen wird, in denen die Anwendung nicht verfügbar war. Von der Messung des Prozentsatzes der monatlichen Betriebszeit sind Ausfallzeiten ausgeschlossen, die direkt oder indirekt aus einem SLA-Ausschluss resultieren.
„Servicegutschrift“ bezeichnet eine in Euro ausgewiesene Gutschrift, die wie unten dargelegt berechnet wird, die QIGU auf ein geeignetes Konto zurückbuchen kann.
„Nicht verfügbar“ und „Nichtverfügbarkeit“ bedeuten, dass die Anwendung aufgrund eines Fehlers von QIGU nicht läuft oder nicht erreichbar ist. Dies gilt nicht für von der Anwendung bereitgestellte Dienste, die nicht erreichbar sind oder nicht ausgeführt werden, weil ihre Nutzung den im Abonnement definierten Servicelevel überschritten hat.
14.2. Serviceverpflichtung 99,9 % Betriebszeit
QIGU unternimmt wirtschaftlich angemessene Anstrengungen, damit die Anwendung mit einem Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit von mindestens 99,9 % während eines monatlichen Abrechnungszyklus läuft (die „Serviceverpflichtung“). Vorbehaltlich der SLA-Ausschlüsse hat der Kunde einen Anspruch auf eine Servicegutschrift, wenn QIGU die Serviceverpflichtung nicht erfüllt.
Ein Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit von 99,9 % bedeutet, dass QIGU dem Kunden garantiert, dass die Anwendung nicht mehr als 40 Minuten/Monat nicht verfügbar ist.
14.3. Wartungsdienstleistungen
QIGU kümmert sich um die korrigierende und schrittweise Wartung der Anwendung.
Wartungsarbeiten sind erforderlich, um die reibungslose Funktionsweise der Anwendung zu gewährleisten. Daher kann der Kunde weder gegen diese Arbeitsmaßnahmen Einspruch erheben noch eine Entschädigung verlangen, falls im SLA nichts anderes vorgesehen ist.
QIGU wird den Kunden über alle geplanten Wartungsarbeiten mindestens 30 Tage im Voraus informieren und sicherstellen, dass diese möglichst zeitnah geplant werden.
14.4. Abhilfemaßnahmen
Wenn QIGU in die Anwendung eingreifen und Abhilfemaßnahmen ergreifen muss, um technische Mängel zu beheben, kann die Anwendung vorübergehend nicht verfügbar sein. Der Kunde kann in diesem Fall keinen Widerspruch einlegen und auch keine Entschädigung von QIGU verlangen, sofern im SLA nichts anderes vorgesehen ist.
14.5. Datensicherung
Das permanente inkrementelle Daten-Backup findet sowohl vor Ort als auch außerhalb statt, und das tägliche Voll-Backup wird am zweiten Standort von QIGU durchgeführt, das sich in einem geografisch getrennten Gebiet befindet und über einen anderen Anbieter mit dem gleichem Servicegrad verfügt. Sowohl der primäre als auch der sekundäre Anbieter bieten an ihrem Standort einen logischen und physischen Schutz sowie redundante Internetverbindungen und Stromquellen.
QIGU-Systeme sind so eingerichtet, dass sie die folgenden Disaster Recovery-Optionen bieten:
- Hardwareausfall: Alle QIGU-Systeme werden an jedem Standort gespiegelt, um im Falle eines Hardwareausfalls ohne Datenverlust eine sofortige Wiederherstellung zu ermöglichen.
- Standortausfall: Im Falle eines vollständigen Standortausfalls am Hauptstandort bleiben die QIGU-Systeme an einem sekundären Standort identisch erhalten, wobei die Servicewiederherstellung innerhalb von 4 Stunden ohne Datenverlust erfolgt.
- Globaler Ausfall: Im Falle eines vollständigen Systemausfalls, der eine Systemerneuerung und eine Wiederherstellung aus dem Backup erfordert, kann die Wiederherstellung bis zu vierundzwanzig Stunden dauern, wobei ein Datenverlust von maximal vier Stunden vor dem Ereignis möglich ist.
Die Datenwiederherstellung und Systemwiederherstellung werden jährlich getestet und sind Teil unserer ISO-Verpflichtungen.
14.6. Technischer Support
QIGU wird den Kunden durch sein integriertes Support-Tool für Probleme auf Systemebene technisch unterstützen, wobei folgende Verpflichtungen eingegangen werden:
- Alle Probleme werden erfasst.
- Probleme werden entweder gelöst oder dem entsprechenden Spezialisten zugeordnet.
- Die Probleme werden überwacht.
- Die Benutzer werden über die zugesicherten Zeiten und alle Probleme informiert, die bei der Erfüllung der festgelegten Verpflichtung auftreten.
- Die Problemlösung wird dokumentiert und steht auf Wunsch im Berichtsstatus zur Verfügung.
Die Dienstleistungen werden von Montag bis Freitag zwischen 8:00 und 17:00 Uhr (Osteuropäische Zeit) außer an Feiertagen erbracht. Während dieser Zeit ist der Helpdesk mit einer Mindestanzahl an Mitarbeitern besetzt, die von der Anzahl der laufenden Projekte abhängig ist, um eine angemessene Reaktionszeit gewährleisten zu können, die im Folgenden beschrieben wird.
Die folgenden Informationen werden intern verwendet, um Probleme zu priorisieren und eine Verpflichtung bezüglich der Reaktionszeit einzugehen:
- System ausgefallen – Unverzügliche Reaktionszeit
- Kritisches Geschäftsproblem, bei dem der Verlust von Daten oder die Unmöglichkeit der Datenerfassung die Nutzung der Plattform gefährdet – Innerhalb von vier Stunden
- Problematik mit hoher Auswirkung, bei der die Produktion zwar weitergeht, aber erheblich beeinträchtigt ist – Innerhalb von 24 Stunden.
- Problem, das keine wesentlichen Auswirkungen auf die laufende Produktivität hat – Innerhalb des nächsten Wartungsupdates
Der Kunde ist für den First-Level-Support für Endnutzer verantwortlich, die er auf der Plattform angemeldet hat. Die Einreichung von Problemen ohne Untersuchung durch den Kunden kann zu einer zusätzlichen Überprüfung durch QIGU führen, was eine Inrechnungstellung von Gebühren in Höhe von 10 Euro pro Support-Ticket, das nicht mit technischen Problemen zusammenhängt, zur Folge hat, wobei diese Gebühren innerhalb eines Monats ab Erhalt der entsprechenden Rechnung zu zahlen sind.
14.7. Service und Servicegutschriften
Servicegutschriften werden als Prozentsatz des Gesamthonorars auf der Servicerechnung des Kunden berechnet, das für den monatlichen Abrechnungszyklus fällig ist, in dem die Nichtverfügbarkeit aufgetreten ist, und werden proportional auf den nicht verfügbaren Service gemäß der nachstehenden Tabelle angewendet:
- Bei einem Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit von weniger als 99,9 %, der jedoch gleich oder größer als 99,0 % ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Servicegutschrift von 10 % der für den Service fälligen Gebühren.
- Bei einem Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit von weniger als 99,0 % hat der Kunde Anspruch auf eine Servicegutschrift von 30 % der für den Service fälligen Gebühren.
Wenn der Service beispielsweise 45 Minuten lang nicht verfügbar ist, hat der Kunde Anspruch auf eine Servicegutschrift in Höhe von 10 % der Servicenutzung des Monats.
QIGU wird alle Servicegutschriften nur auf zukünftige Zahlungen für den ansonsten vom Kunden geschuldeten Service anwenden. Nach eigenem Ermessen kann QIGU die Servicegutschrift auf die Kreditkarte ausstellen, mit der der Kunde für den Abrechnungszeitraum bezahlt hat, in dem die Nichtverfügbarkeit eingetreten ist.
Servicegutschriften berechtigen den Kunden nicht zu einer Rückerstattung oder sonstigen Zahlung durch QIGU. Eine Servicegutschrift wird nur dann gewährt, wenn der Gutschriftsbetrag für den jeweiligen monatlichen Abrechnungszyklus größer als ein Euro (1 €) ist. Servicegutschriften können nicht übertragen oder auf ein anderes Konto angewandt werden.
14.8. Einziges Rechtsmittel
Sofern in den Geschäftsbedingungen nichts anderes festgelegt ist, ist das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Kunden bei Nichtverfügbarkeit, Nichterfüllung oder sonstiger Nichterbringung der Dienstleistungen durch QIGU der Erhalt einer Servicegutschrift (falls berechtigt) gemäß den Bedingungen dieses SLA.
14.9. Gutschriftsersuchen und Zahlungsverfahren
Um eine Servicegutschrift zu erhalten, muss der Kunde per E-Mail an support@qigu.app. einen Antrag stellen. Um anspruchsberechtigt zu sein, muss das Gutschriftsersuchen bis zum Ende des zweiten Abrechnungszyklus nach Eintritt der Störung bei QIGU eingegangen sein und Folgendes beinhalten:
- die Wörter „SLA-Gutschriftsersuchen“ in der Betreffzeile;
- die Daten und Uhrzeiten jeder Nichtverfügbarkeit, die der Kunde geltend macht;
- der bzw. die Kontoverwalter
- und die Protokolle, die die Fehler dokumentieren und den beanstandeten Ausfall bestätigen (vertrauliche oder sensible Informationen in diesen Protokollen sollten entfernt oder durch Sterne ersetzt werden).
Wenn der Prozentsatz der monatlichen Betriebszeit eines solchen Ersuchens von QIGU bestätigt wird und kleiner als die Serviceverpflichtung ist, wird QIGU dem Kunden innerhalb eines Abrechnungszyklus nach dem Monat, in dem die Anfrage von QIGU bestätigt wird, die Servicegutschrift ausstellen. Wenn der Kunde die Anfrage und andere Informationen nicht wie oben beschrieben zur Verfügung stellt, ist er vom Erhalt einer Servicegutschrift ausgeschlossen.
14.10. SLA-Ausschlüsse
Die Serviceverpflichtung gilt nicht für eine Nichtverfügbarkeit:
- die durch Faktoren verursacht wird, auf die QIGU keinen Einfluss hat, einschließlich höherer Gewalt, fehlendem Internetzugang oder Problemen außerhalb des Abgrenzungspunkts des QIGU-Netzwerks;
- die sich aus Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, der Endnutzer oder Dritter ergibt;
- die sich aus der Ausrüstung, der Software oder einer anderen Technologie des Kunden, der Endnutzer oder eines Dritten (mit Ausnahme von Geräten Dritter, die unter der direkten Kontrolle von QIGU stehen) ergibt;
- die sich aus Ausfällen der Anwendung ergibt, die nicht auf eine Nichtverfügbarkeit zurückzuführen sind
- oder die sich aus einer Wartungs- oder Abhilfemaßnahme ergibt.
Wenn die Verfügbarkeit durch andere Faktoren beeinflusst wird, als die, die für die Berechnung des Prozentsatzes der monatlichen Betriebszeit von QIGU zugrunde gelegt werden, kann QIGU unter Berücksichtigung dieser Faktoren nach eigenem Ermessen eine Servicegutschrift ausstellen.
Artikel 15 – Links zu anderen Websites
Die Anwendung kann Links auf Websites oder Dienste Dritter enthalten, die nicht im Besitz oder unter der Kontrolle von QIGU stehen.
QIGU hat keine Kontrolle über und übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt, die Datenschutzerklärungen oder die Praktiken von Webseiten oder Diensten Dritter. Ferner erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass QIGU nicht direkt oder indirekt für Schäden oder Verluste verantwortlich oder haftbar ist, die durch oder im Zusammenhang mit der Nutzung oder dem Vertrauen auf solche Inhalte, Waren oder Dienstleistungen, die auf oder über solche Websites oder Dienstleistungen verfügbar sind, verursacht oder angeblich verursacht wurden.
Artikel 16 – Technologie-Hinterlegung
QIGU hat eine treuhänderisch hinterlegte Technologie-Vertragsurkunde zugunsten des Kunden und der Endnutzer unterzeichnet. Der Name des Technologie-Treuhänders ist auf der Website von QIGU verfügbar.
Wenn QIGU daher einem Konkursantrag oder einem anderen Verfahren im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten von Gläubigern unterliegt, wird der Treuhänder QIGU bei der Durchführung der Anwendung ersetzen und seinen reibungslosen Betrieb bis zum Ende der Laufzeit des aktuellen Abonnements sicherstellen.
Artikel 17 – Höhere Gewalt
QIGU haftet nicht für Schäden, die auf eine Unterbrechung oder eine Verringerung des üblicherweise genutzten Internetnetzes, der Leistung oder der Telekommunikationsdienste, des Stromversorgers oder auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.
QIGU wird den Kunden unverzüglich über seine Leistungsunfähigkeit informieren, wobei durch die Aussetzung der von der Anwendung erbrachten Leistungen kein Anspruch auf Schadensersatzleistungen entsteht.
Artikel 18 – Reversibilitätsklausel
Auf Wunsch des Kunden stellt QIGU innerhalb von 30 Tagen nach Wirksamwerden der Kündigung oder des Ablaufs des Vertrages die Daten des Kunden in einem von QIGU festgelegten Format zum Export oder Download zur Verfügung. Jedes andere vom Kunden gewünschte Format unterliegt einem vorherigen Angebot. Nach Ablauf dieser Frist ist QIGU nicht mehr verpflichtet, diese Daten aufzubewahren oder zur Verfügung zu stellen, und wird daher alle Kopien der Daten, die sich in seinen Systemen oder anderweitig in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, löschen oder vernichten, es sei denn, es ist gesetzlich verboten.
Artikel 19 – Abtretung
Der Kunde kann ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von QIGU keine seiner Rechte oder Pflichten aus diesem Vertrag kraft Gesetzes oder anderweitig abtreten.
Artikel 20 – Kommerzielle Referenz
Der Kunde und die Endnutzer ermächtigen QIGU, ihren Handelsnamen und ihr Logo als kommerzielle Referenz zu verwenden.
Diese Genehmigung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Artikel 21 – Vertraulichkeit
Keine Partei darf vertrauliche Informationen über die andere Partei offenlegen oder diese Informationen für andere Zwecke als die ordnungsgemäße Erfüllung der Vereinbarung verwenden. Informationen, die bereits öffentlich zugänglich sind, gelten nicht als vertraulich.
Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
Artikel 22 – Beendigung
Im Falle einer wesentlichen Verletzung der Vertragspflichten durch eine Partei oder im Falle außergewöhnlicher Umstände, die die vorzeitige Beendigung rechtfertigen, kann die andere Partei diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung mit Nachweis und Datum des Eingangs (z. B. Einschreiben mit Rückschein, Sonderkurier) kündigen.
Die Parteien vereinbaren, dass folgende Situationen als wesentliche Verletzung bzw. außergewöhnliche Umstände gelten:
- wesentliche Verletzung: Zahlungsverzug von mehr als 10 Werktagen;
- außergewöhnliche Umstände: Antrag auf Eröffnung eines Konkursverfahrens oder eines anderen Verfahrens im Zusammenhang mit Insolvenz, Zwangsverwaltung, Liquidation oder Abtretung zugunsten der Gläubiger oder Umstände, die die Fähigkeit einer Partei, ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen, erheblich beeinträchtigen können.
Artikel 23 – Beziehungen zwischen den Parteien
QIGU und der Kunde sind unabhängige Auftragnehmer. Diese Geschäftsbedingungen führen zu keiner Partnerschaft, keinem Franchise, keinem Joint Venture, keinem Vermittlungs-, Treuhand- oder Arbeitsverhältnis zwischen ihnen.
Artikel 24 – Sonstiges
Die Nichtdurchsetzung eines Rechts oder einer Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ist nicht als Verzicht auf diese Rechte zu verstehen.
Sollte eine der Bestimmungen der Geschäftsbedingungen von einem Gericht für nicht gültig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, dann bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen davon unberührt.
Artikel 25 – Anwendbares Recht – Streitbeilegung
Im Falle von Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Auslegung, der Ausführung oder der Beendigung dieser Vereinbarung ergeben, vereinbaren die Parteien hiermit, dass diese dem französischen Recht unterliegen und den Gerichten in Straßburg, Frankreich, vorgelegt werden.